EULE für Anlagenbetreiber
Grundsätzlich können alle Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach EULE zertifiziert werden, Bestandsanlagen genauso wie Neuanlagen im Zuge des Planungsprozesses.
Die Vorteile einer EULE-Zertifizierung
Förderung der Biodiversität auf PV-FFA
Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Empfehlungen bereits bei der Gestaltung von PV-FFA
Steigern der Chancen auf eine Genehmigung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung
Höhere Akzeptanz in der Bevölkerung für PV-FFA
Zusätzliche Einnahmen für PV-FFA durch die Unterstützung der EULE-Stromkunden
Da EULE für einen hohen Standard stehen soll, wurden die nachfolgenden Ausschlusskriterien für eine Zertifizierung festgelegt:
(Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich. Gerne prüfen wir mit Ihnen, ob die Kriterien zutreffen.)
GRZ größer 0,6
Folgende Standorte sind ausgeschlossen:
- Naturschutzgebiete
- Nationalparke
- Naturdenkmäler
- Geschützte Landschaftsbestandteile
- Kernzonen von Biosphärenreservaten
- Natura 2.000 Gebiete, soweit die Erhaltungsziele betroffen sind
- Im Ökoflächenkataster festgelegte und umgesetzte Kompensationsflächen
- Naturschutzfachlich hochwertige Waldflächen
- Wiesenbrütergebiete
- In Landschaftsplänen als Kern- und Vorrangflächen für Naturschutz ausgewiesene und bereits umgesetzte Gebiete
- Alpenplan Zone C
- Zone I von Wasserschutzgebieten, Zone II = Inanspruchnahme in Ausnahmefällen möglich
- Natürliche Gewässer, Gewässerrandstreifen (10 m) und Gewässer-Entwicklungskorridore
- Geotope
Der Zertifizierungsablauf
Im Vorfeld einer EULE-Zertifizierung bedarf es eines EULE-Gutachtens, das eine naturschutzfachliche Bestandserfassung der Anlagenfläche sowie der Umgebung beinhaltet. Die erfassten Daten dienen dazu, das anlagenspezifische Entwicklungspotenzial hinsichtlich der Biodiversitätsaufwertung einschätzen sowie anlagenspezifische Zielarten und Entwicklungsziele festlegen zu können. In Absprache mit dem Anlagenbetreiber werden die umzusetzenden Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit festgelegt.

Die Erstzertifizierung erfolgt mittels eines Audits, in dem verschiedene Kriterien wie die Ausgestaltung der Anlage, die
Einbindung in die Landschaft, die Beteiligung der örtlichen Bevölkerung als auch zusätzliche Maßnahmen zur
naturschutzfachlichen Aufwertung und zur Öffentlichkeitsarbeit bewertet werden (siehe auch Auditbogen).

Jeweils nach fünf Jahren wird eine Rezertifizierung fällig. Zwischen diesen Zertifizierungsaudits werden Kontrollaudits
durchgeführt.
Weiterführende Informationen können Sie auch dem Bereich Infothek in der Fußzeile entnehmen.
Falls Sie spezielle Fragen oder Hinweise zum EULE-Konzept haben oder sich aktiv als Stromkunde, Anlagenbetreiber oder Energieversorger in das EULE-Projekt einbringen wollen, dann melden Sie sich gerne unter
info@eule-energiewende.de