Bewertung, Optimierung und Zertifizierung der Natur- und Landschaftsverträglichkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

EULE für Anlagenbetreiber

Grundsätzlich können alle Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach EULE zertifiziert werden, Bestandsanlagen genauso wie Neuanlagen im Zuge des Planungsprozesses.

Die Vorteile einer EULE-Zertifizierung

R

Förderung der Biodiversität auf PV-FFA

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Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Empfehlungen bereits bei der Gestaltung von PV-FFA

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Steigern der Chancen auf eine Genehmigung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung

R

Höhere Akzeptanz in der Bevölkerung für PV-FFA

R

Zusätzliche Einnahmen für PV-FFA durch die Unterstützung der EULE-Stromkunden

Da EULE für einen hohen Standard stehen soll, wurden die nachfolgenden Ausschlusskriterien für eine Zertifizierung festgelegt:

(Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich. Gerne prüfen wir mit Ihnen, ob die Kriterien zutreffen.)

Q
Fehlende bzw. unvollständige Umsetzung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen gemäß §9 Abs.1 Nr.20,25 BauGB
Q
Einsatz von Düngemitteln (ausgenommen Festmist), Pflanzenschutzmitteln und chemischen Reinigungsmitteln zur Modulpflege
Q
Gesetzeswidrige Praktiken, Verstoß gegen umweltrechtliche Anforderungen
Q
Entfernung, Zerstörung, Gefährdung der Erhaltung hochwertiger Biotopstrukturen (gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG, FFH-Lebensraumtypen, Biotoptypen mit einem hohen Biotopwert nach dem länderspezifischen Biotopwertverfahren der Eingriffsregelung)
Q
Moorböden (Hochmoor, Niedermoor) und anmoorige Böden (Moorgley, Anmoorgley) sofern keine Wiedervernässung durchgeführt wird
Q
Sehr hoher Neuversiegelungsgrad (> 3%)
Q

GRZ größer 0,6

Folgende Standorte sind ausgeschlossen:

  • Naturschutzgebiete
  • Nationalparke
  • Naturdenkmäler
  • Geschützte Landschaftsbestandteile
  • Kernzonen von Biosphärenreservaten
  • Natura 2.000 Gebiete, soweit die Erhaltungsziele betroffen sind
  • Im Ökoflächenkataster festgelegte und umgesetzte Kompensationsflächen
  • Naturschutzfachlich hochwertige Waldflächen
  • Wiesenbrütergebiete
  • In Landschaftsplänen als Kern- und Vorrangflächen für Naturschutz ausgewiesene und bereits umgesetzte Gebiete
  • Alpenplan Zone C
  • Zone I von Wasserschutzgebieten, Zone II = Inanspruchnahme in Ausnahmefällen möglich
  • Natürliche Gewässer, Gewässerrandstreifen (10 m) und Gewässer-Entwicklungskorridore
  • Geotope

Der Zertifizierungsablauf

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Im Vorfeld einer EULE-Zertifizierung bedarf es eines EULE-Gutachtens, das eine naturschutzfachliche Bestandserfassung der Anlagenfläche sowie der Umgebung beinhaltet. Die erfassten Daten dienen dazu, das anlagenspezifische Entwicklungspotenzial hinsichtlich der Biodiversitätsaufwertung einschätzen sowie anlagenspezifische Zielarten und Entwicklungsziele festlegen zu können. In Absprache mit dem Anlagenbetreiber werden die umzusetzenden Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit festgelegt.
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Die Erstzertifizierung erfolgt mittels eines Audits, in dem verschiedene Kriterien, die die Ausgestaltung der Anlage, die
Einbindung in die Landschaft, die Beteiligung der örtlichen Bevölkerung als auch zusätzliche Maßnahmen zur
naturschutzfachlichen Aufwertung und zur Öffentlichkeitsarbeit bewertet werden (siehe auch Auditbogen).
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Jeweils nach fünf Jahren wird eine Rezertifizierung fällig. Zwischen diesen Zertifizierungsaudits werden Kontrollaudits
durchgeführt.
Im Vorfeld einer EULE-Zertifizierung bedarf es eines EULE-Gutachtens, das eine naturschutzfachliche Bestandserfassung der Anlagenfläche sowie der Umgebung beinhaltet. Die erfassten Daten dienen dazu, das anlagenspezifische Entwicklungspotenzial hinsichtlich der Biodiversitätsaufwertung einschätzen sowie anlagenspezifische Zielarten und Entwicklungsziele festlegen zu können. In Absprache mit dem Anlagenbetreiber werden die umzusetzenden Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit festgelegt.
January 01, 2021
12:00 AM
Die Erstzertifizierung erfolgt mittels eines Audits, in dem verschiedene Kriterien, die die Ausgestaltung der Anlage, die
Einbindung in die Landschaft, die Beteiligung der örtlichen Bevölkerung als auch zusätzliche Maßnahmen zur
naturschutzfachlichen Aufwertung und zur Öffentlichkeitsarbeit bewertet werden (siehe auch Auditbogen).
January 01, 2021
12:00 AM
Jeweils nach fünf Jahren wird eine Rezertifizierung fällig. Zwischen diesen Zertifizierungsaudits werden Kontrollaudits
durchgeführt.
January 01, 2021
12:00 AM

Weiterführende Informationen und Dokumente finden Sie im Bereich Infothek.

Falls Sie spezielle Fragen oder Hinweise zum EULE-Konzept haben oder sich aktiv als Stromkunde, Anlagenbetreiber oder Energieversorger in das EULE-Projekt einbringen wollen, dann melden Sie sich gerne unter

info@eule-energiewende.de